Konformitätsbewertungsverfahren
Um ein Medizinprodukt mit dem CE-Kennzeichen zu versehen wird ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt. CE bedeutet "Conformité Européenne" und meint, dass alle in Europa geltende Vorschriften, Richtlinien, Normen und Gesetze, die für die Produkte gelten, eingehalten werden.
Die Bestandteile eines Konformitätsbewertungsverfahrens sind u.a.:
- Klassifizierung (Risikoklasse I, IIa, IIb, III)
- Erfüllung der
Grundlegende Anforderungen des MP - Durchführung des Risikomanagements (Welche Gefahren existieren?)
- Produkthauptakte erstellen
Technische Dokumentation für Medizinprodukte - Qualitätsmanagement-System implementieren (DIN EN ISO 13485, Anhang der Richtline 93/42 EWG)
- evtl.
Schnittstellenvertrag mit OEM oder privat label Hersteller (siehe Checkliste) - Benennung eines Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte
- Benennung und Schulung der Medizinprodukteberater
- Beobachtungs- und Meldesystem installieren
- Meldung der Produktpalette mit
UMDNS Code (4MB)* bei DIMDI - Erstellen einer
Konformitätserklärung
Erst nach Einhaltung aller Bestandteile des Verfahrens darf ein CE Zeichen auf das Produkt gebracht werden.
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*Die vorliegenden deutschsprachigen Versionen der Nomenklatur für Medizinprodukte UMDNS werden vom DIMDI im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit, Bonn, herausgegeben und wurden von emtec e.V.,
Berlin, ins Deutsche übertragen und bearbeitet.
