Spezialist für Internationale Zulassungen von Medizinprodukte Medizinprodukteverordnungen
Spektrum
Im Einzelen decken wir folgende Bereiche ab:
1. Qualitätssicherung – Qualitätsmanagement-Systeme
Entwicklung, Einführung und Pflege von
Qualitätsmanagementsystemen in Produktion, Dienstleistung, Handel
aller Branchen entsprechend DIN EN ISO 13485, 21 CFR 820, GMP oder
GLP.
2. Medizintechnik/Medizinprodukte
Erfüllung gesetzlicher und normativer Forderungen im Zusammenhang
mit Medizinprodukten, In-Vitro-Diagnostika und deren CE-Kennzeichnung
bei Herstellern, Betreibern, Aufbereitern und Händlern von
Medizinprodukten.
Dabei werden die Grundvoraussetzungen zum Inverkehrbringen von
Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika berücksichtigt. Für
jeden Hersteller von Medizinprodukten und/oder In-Vitro-Diagnostika
gelten vor allem folgende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften:
• Richtlinie 93/42/EWG
• Medizinproduktesicherheitsplanverordnung
• Medizinproduktegesetz
• Medizinprodukteverordnung
• "harmonisierte" Normen
Bei der (serienmäßigen) Herstellung von Medizinprodukten der
Risikoklassen IIa und IIb verlangt der Gesetzgeber die Zertifizierung
nach DIN EN ISO 13485 (andere Module sind möglich).
Mit der Zertifizierung nach DIN EN 13485 sind sie dann als Hersteller
in der Lage die Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen. Dazu muss
für jedes Produkt ein DEVICE MASTER FILE (Produkthauptakte, Device
Master Record) erstellt werden. Die Produktpalette muss unter www.dimdi.de gemeldet werden. Eine Risikomanagementakte und die Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen gehören für jedes
Medizinprodukt (auch Klasse I Medizinprodukte) zum grundsätzlichen Verfahren.
Inwieweit weitere "harmonisierte" Normen, berücksichtigt werden
müssen, können Sie der Liste harmonisierter Normen entnehmen,
die auf dem Server der EU jederzeit aktuallisiert wird. Siehe www.europa.eu.
3. Internationale Zulassungen
Umsetzung der Zulassungskriterien für diverse internationale
Märkte. Insbesondere FDA Zulassungen für die USA, GOST
Zulassungen für Rusland (die GUS
Staaten), Zulassungen für den chinesischen Markt und
Registrierungen in Japan.
4. Großhandelserlaubnis
Beim Handeln mit Arzneimittel werden bestimmte Voraussetzungen an das
Unternehmen gestellt. Wir sind ihnen behilflich diese Anforderungen
umzusetzen und zu implementieren. Die Grundlagen zur Erlangung einer
Großhandelserlaubnis können Sie dem PDF Dokument: Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 53a AMG Arzneimittelgesetz im Downloadbereich entnehmen.
